Wo liegt denn das Problem?

In der Folge zitieren wir aus der BUWAL-Schriftenreihe Nr. 302 1998 0 Hz bis 300 GHz (Bericht der Arbeitsgruppe "Nichtionisierende Strahlung" mit Vorsitz Prof. Dr. H. Krüger, Seite 18 oben):

"Die ICNIRP-Grenzwerte sind deshalb wissenschaftlich begründete Kurzzeit-Gefährdungsgrenzwerte. Werden sie eingehalten, dann besteht bei kurzfristiger Exposition kein akutes Gefährdungsrisiko.

Negative gesundheitliche Wirkungen oder Belästigungen lassen sich bei lange dauernder Exposition nicht mit Sicherheit ausschliessen, selbst wenn die Grenzwerte zu jeder Zeit eingehalten sind. Der Sicherheitsfaktor von 50, den die ICNIRP bei der Ableitung der Grenzwerte eingebaut hat, berücksichtigt zwar unterschiedliche Empfindlichkeiten in der Bevölkerung sowie Unsicherheiten in der Dosimetrie, nicht jedoch mögliche unterschiedliche Expositionszeiten.

Die Arbeitsgruppe ist der Ansicht, dass sich niedrigere Immissionsgrenzwerte für langdauernde Exposition beim heutigen Stand des Wissens nicht festlegen lassen. Die den Grenzwerten zugrundeliegenden Ergebnisse und Modelle sind akuter Natur. Eine Extrapolation auf potentielle chronische Wirkungen, für welche unter Umständen andere Wirkungsmechanismen verantwortlich sind, wäre daher nicht statthaft. Diese Auffassung wird offenbar auch von der ICNIRP geteilt: Wurde noch in der alten 50/60 Hz-Richtlinie (IRPA 1990) zwischen verschiedenen Expositionszeiten (wenige Minuten pro Tag, wenige Stunden pro Tag, kontinuierlich) durch unterschiedlich hohe Grenzwerte unterschieden, so entfällt diese Unterscheidung in der neuen Richtlinie vollständig."

 

Die Langzeitstrahlenwirkung ist völlig anders als die Kurzzeitwirkung. Es ist ja auch noch niemand durch das Rauchen einer normalen Zigarette gestorben! Elektrobiologen haben längst die Konsequenzen gezogen und schlagen die Einhaltung von Richtwerten vor, die einen beachtlich grossen Sicherheitsfaktor (persönlichen Spielraum) vorsehen, der auch Rücksicht nimmt auf Personen mit erhöhter Empfindlichkeit, vor allem Kinder, Kranke und Betagte.

Im jüngsten NIS- Verordnungsentwurf der Schweizer Bundesbehörden wurde trotzdem ein sogenannter "Vorsorgewert" (bzw. Anlagewert !) für länger dauernde Exposition mit einem Sicherheitsfaktor 10 aufgenommen. Dieses Vorgehen widerspricht ziemlich total dem Kenntnisstand , wie er sich in den letzten 2-3 Jahrzehnten herauskristallisiert hat.

 

 

 


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