Die Hausbindung oder Bindung an das belastete Gebiet

Wie ein roter Faden zieht sich durch die bei der Mehrzahl von Chemikalien- bzw. Holzschutzmittel-Erkrankungen das typische Merkmal der "Hausbindung". Wenn die betroffenen Patienten ihr Haus verliessen, zumindest bevor die Schädigung zu gross war, linderten sich ihre Beschwerden. Es sei denn, sie wechselten in eine ebenso belastete Umgebung. Spätestens nach der Entdeckung der "Hausbindung" der Wirkung von Nervengiften (wie dargelegt) muss der zwingende Schluss gezogen werden:

Die typischen Symptome und Krankheitsbilder von Strahlenschäden durch Mikrowellen (Mobilfunk!) sind genau gleich wie die Nervengift Symptome: hausgebunden bzw. gebunden an das belastete Gebiet.

Solange die Krankheit noch im Anfangsstadium ist, verschwinden in beiden Fällen die typischen Gesundheitsstörungen bald nach Verlassen eines stark belasteten Ortes (meistens die Wohnung oder das eigene Haus). Die selben Störungen kommen nach dem Wiederbetreten innert kurzer Zeit erneut. Dies kann beliebig viele Male wiederholt werden. Das Schicksal eines elektrosensiblen Menschen liegt deshalb darin, dass er den bzw. jeden stark bestrahlten Ort so schnell wie möglich verlassen muss, - weil für ihn sonst den Weg in schwere Krankheit mit totaler Invalidität oder Tod unabwendbar wird. Keine Medizin hilft dagegen. Betrifft dies das eigene Wohnhaus, wird die Situation besonders bitter. Den geschädigten Personen vorzuwerfen, ihre Symptome seien nur angstbedingt, ist blanker Zynismus ! Die Menschen werden in eine totale Lebensangst getrieben, weil von den Körperreaktionen (der Sekundärsymptomatik) das Schlimmste befürchtet werden muss !

 

 

 

 

 


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