2x Nein
Begründung:
5.2.8.2.2 Wird eine Leitung unter technischen
Anlagen errichtet, die Kondensation hervorrufen
(Wasser-, Dampf- oder Gasleitungen), müssen Massnahmen ergriffen
werden, welche die Leitung vor schädlichen Auswirkungen schützen.
5.4.2.2.7 Andere metallene Rohrleitungen (z.B.
für brennbare Flüssigkeiten oder Gase, Heizungen usw.) dürfen nicht
als Erder für Schutzzwecke benützt werden.
z 5.4.3.2.5 Die Laufschienen von fahrbaren,
elektrisch betriebenen Hebe- und Förderanlagen auf Bauplätzen
müssen an einen besonderen Schutzleiter angeschlossen sein. (B+E)
Metallene Gas- und Wasserleitungen dürfen nicht
als Schutzleiter verwendet werden.